Impressum und AGB

Tim Shaw

 

Kurt-Hahn-Straße 1

D-88682 Salem

 

+49 (0)151 566 90 564

www.piemont-trekking.de

www.valgrande.ch

tim@piemont-trekking.de



inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 55 Abs. 2 RStV: Tim Shaw (Anschrift wie oben)


Steuernummer 87344/01027



Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Anmeldung

Mit der schriftlichen Anmeldung per e-mail bietet der Reiseteilnehmer piemont-trekking (nachfolgend Veranstalter genannt) den Abschluss des Tourvertrages verbindlich an. Der Tourvertrag (Dienstvertrag gem. § 611 BGB) kommt mit der schriftlichen Bestätigung der Anmeldung durch den Veranstalter zustande.


2. Zahlungsweise, Fälligkeiten

Ohne Zahlung des gesamten Tourpreises besteht für den Teilnehmer kein Anspruch auf Erbringung der Leistung durch den Veranstalter. Eine Anzahlung (33% vom Gesamtpreis; bei Gutscheinen 100% vom Gesamtpreis) ist innerhalb einer Woche nach Bestätigung der Anmeldung duch den Veranstalter per Überweisung zu leisten. Entscheidend ist dabei der rechtzeitige Eingang auf dem Bankkonto des Veranstalters. Sollte die Zahlung nicht oder nicht rechtzeitig eingehen, ist der Veranstalter dazu berechtigt, den Tourvertrag zu kündigen.

Bei kurzfristigeren Buchungen (innerhalb einer Woche vor Tourbeginn) entfällt die Verpflichtung zur Anzahlungsleistung.

Der Restbetrag ist entweder direkt vor Tourbeginn dem Veranstalter in bar zu entrichten oder entsprechend rechtzeitig zu überweisen, so dass der Gesamtbetrag dem Bankkonto des Veranstalters noch vor Tourbeginn gutgeschrieben wird.

Sämtliche Preise sind stets in Euro angegeben; eine Zahlung wird ausschließlich in Euro akzeptiert. Eventuell anfallende Bankgebühren gehen zu Lasten des Teilnehmers.

Die angegebenen Gruppenermäßigungen gelten nur für eine gleichzeitige Anmeldung der Teilnehmer.


3. Änderungen

Die bei www.piemont-trekking.de oder sonstigen vom Veranstalter in Umlauf gebrachten Medien beschriebenen Touren können jederzeit Änderungen unterliegen. Diese dürfen aber in keinem Fall den wesentlichen Charakter der Tour verändern. Insbesondere die Einstufung (Schwierigkeit, Leistungsanforderung an den Teilnehmer) darf nicht verändert werden. Sollte eine Tour aus Gründen aus dem Verantwortungsbereich des Veranstalters nicht oder nur noch wesentlich verändert stattfinden können, ist der Teilnehmer berechtigt, vom Tourvertrag zurückzutreten. Eine ggf. bereits geleistete Anzahlung wird vom Veranstalter erstattet. Darüber hinaus gehende Ersatzansprüche seitens des Teilnehmers bestehen nicht.

Sollte eine Tour während der Begehung aufgrund vom Veranstalter zu verantwortender Begebenheiten verändert werden, ist der Teilnehmer nur berechtigt, den Reisepreis oder Teile davon zurückzuverlangen, wenn der Charakter der Tour wesentlich verändert wird. Eine Erstattung ist nur für den veränderten Teil der Tour möglich; Leistungen, die wie beschrieben erbracht wurden oder werden, sind vom Teilnehmer voll zu bezahlen.

Aufgrund der Beschaffenheit der Region kann der Veranstalter trotz der ausgezeichneten Ortskenntnis des Tourguides unter keinen Umständen zusichern, eine Leistung stets in der beschriebenen Zeit oder Reihenfolge zu erbringen. Insbesondere bei Touren der höheren Kategorien kann es jederzeit vorkommen, Zeit in Wegsuche und der Suche nach Alternativen zum beschriebenen Weg zu investieren. Dies entspricht keiner vom Veranstalter zu vertretenden Änderung, auch dann nicht, wenn die Tour dadurch wesentlich verlängert wird bzw. aufgrund dieser Umstände Teile der Tour entfallen müssen, um sie in der vereinbarten Zeit zu beenden.

Zu sämtlichen weiteren Änderungen, die nicht vom Veranstalter zu verantworten sind, siehe 7., Höhere Gewalt.


4. Beginn und Ende

Die Tour beginnt im Sinne dieser Bedingungen bei Antritt des Transfers bzw. bei Nichtbuchung eines Transfers beim vereinbarten Treffpunkt am Ausgangspunkt. Sie endet entsprechend am, mit dem Teilnehmer individuell vereinbarten, Zielpunkt, sei es mit oder ohne Transfer.


5. Rücktritt

Bei Stornierung des Auftrags bis einschließlich zum Tag vor dem ersten Tourtag ist die Anzahlung als pauschale Entschädigung zu entrichten (Gutscheine verfallen in diesem Fall komplett). Sollte diese vom Teilnehmer bereits geleistet worden sein, wird sie vom Veranstalter einbehalten, andernfalls ist der Teilnehmer verpflichtet, dem Veranstalter diese Summe (33% des Gesamtpreises) zu entrichten, insbesondere bei kurzfristig gebuchten Touren, bei denen die Anzahlungspflicht entfällt.

Ab dem ersten vereinbarten Tourtag bzw. nach Antritt der Tour beträgt das Stornierungsentgelt 100% des Gesamtpreises. 

Bereits gezahltes Entgelt für Leistungen Dritter, die nicht in Anspruch genommen werden und für die der Veranstalter nicht aufzukommen braucht, werden komplett erstattet (z.B. Übernachtungsgebühr einer Berghütte). Eventuell vom Veranstalter bereits geleistete und nicht erstattbare Zahlungen an Dritte sind davon ausgenommen.

Eine Ersatzperson kann jederzeit vom Teilnehmer benannt werden; alle Rechte und Pflichten des Tourvertrages gehen auf diese Ersatzperson über.

Gutscheine sind grundsätzlich nicht erstattbar. Sie sind ab Ausstellungsdatum zwei Jahre zur Einlösung gültig (Antrittsdatum der Tour) und jederzeit übertragbar.


6. Widerruf

Es gelten die gesetzlichen Regelungen. Bei einer Tourbuchung (Freizeitgestaltung in genau definiertem Zeitraum) besteht laut §312 b Abs. 3 Nr. 6 BGB kein Widerrufsrecht.

Bei sämtlichen anderen Vertragsgeschäften kann die Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, email) vom Teilnehmer widerrufen werden. Die Frist beginnt frühestens mit Eingang der Auftragsbestätigung und nicht vor Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

Der Widerruf kann online erfolgen per mail an:


tim@piemont-trekking.de


oder per Brief an:


Tim Shaw

Kurt-Hahn-Straße 1

88682 Salem


Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren.


7. Höhere Gewalt

Sollte eine Tour aufgrund von höherer Gewalt (darunter fallen auch Naturereignisse wie schlechte Witterung, Erdrutsch, Überschwemmung, unerwartete Schneemengen etc., bei gebuchten Schneeschuhtouren aber auch z.B. Schneearmut oder Lawinengefahr) nicht stattfinden können, besteht seitens des Teilnehmers kein Anspruch auf Erstattung der geleisteten Anzahlung. Die Entscheidung, ob eine Tour stattfinden kann oder nicht, obliegt in jedem Fall ausschließlich dem Veranstalter bzw. dem Tourguide. Dieser ist jederzeit dazu berechtigt, dem Teilnehmer eine Ersatztour bzw. einen Ersatztermin anzubieten. Sollte der Teilnehmer die Alternative nicht akzeptieren bzw. kann aufgrund der Umstände keine Alternative angeboten werden, ist die Anzahlung längstens zwei Jahre nach dem ursprünglich geplanten Antrittsdatum als Gutschein für eine andere, vom Teilnehmer zu bestimmende Tour bzw. für dieselbe Tour an einem anderen Datum gültig. Die Differenz zu einer eventuell günstigeren Alternativtour trägt der Teilnehmer, es besteht seitens des Veranstalters keine Verpflichtung auf Auszahlung dieser Differenz.

Sollte der Charakter einer Tour während der Begehung aufgrund höherer Gewalt wesentlich verändert werden (z.B. Nebel auf einem Panoramagipfel, Umgehung einer beschriebenen Stelle wegen Unpassierbarkeit), besteht seitens des Teilnehmers kein Anspruch auf Erstattung des gezahlten Preises, auch nicht auf Teile davon.

Unter höhere Gewalt fällt insbesondere auch die Überbelegung von Unterkunftshütten. Da die meisten Unterkünfte der Region nicht vorreserviert werden können, besteht seitens des Teilnehmers kein Anspruch auf ordnungsgemäße Unterbringung bzw. auf einen Platz in der beschriebenen Unterkunft. Dadurch entstehende Unannehmlichkeiten müssen vom Teilnehmer akzeptiert werden; es besteht nur ein Anspruch auf Erstattung einer eventuellen Unterkunftsgebühr, wenn der Veranstalter durch die eingetretenen, unvorhersehbaren Umstände ebenfalls keine Zahlung an Dritte zu erbringen hat.


8. Haftung, Versicherungsschutz

Der Teilnehmer nimmt an der Veranstaltung auf eigene Gefahr teil. Er übernimmt die zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihm eventuell verursachten Schäden (z.B. Personen-, Sach- und Folgeschäden) und sorgt selbst für ausreichenden Versicherungsschutz. Teilnehmer sind verpflichtet, vor Antritt eine für Italien und die Schweiz gültige Krankenversicherung abzuschließen.

Der Teilnehmer verzichtet gegenüber dem Veranstalter, seinen Mitarbeitern, Helfern und sonstigen Erfüllungsgehilfen auf jegliche Ansprüche, die im Zusammenhang mit dem schädigenden Ereignis während der gebuchten Tour entstehen. Dieser Verzicht wird auch für die Angehörigen und unterhaltsberechtigten Personen des Teilnehmers erklärt. Der Teilnehmer stellt den Veranstalter ferner von Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit einem von ihm verursachten oder mitverursachten Schadensereignis geltend gemacht werden.

Audrücklich wird darauf hingewiesen, dass der Veranstalter insbesondere keine Haftung für Schäden, die auf eine nicht ordnungsgemäße und den Tourbedingungen nicht entsprechende Ausrüstung oder Leistungsfähigkeit des Teilnehmers zurückzuführen sind, übernimmt.

Die Haftung durch vorsätzliche Schädigung oder grobe Fahrlässigkeit durch den Veranstalter bleibt davon unberührt.


9. Ausrüstung

Der Teilnehmer ist verpflichtet, für den ordnungsgemäßen, sicheren und den Tourbedingungen in vollem Umfang entsprechenden Zustand seiner Ausrüstung zu sorgen. Es wird vom Veranstalter keine Ausrüstung gestellt, es sei denn, die Leistung der gebuchten Tour sieht etwas anderes vor.

Sollte der Teilnehmer zum Antritt der Tour ohne entsprechende Ausrüstung erscheinen, ist der Veranstalter berechtigt, die Führung zu verweigern und den Teilnehmer auszuschließen. In diesem Fall besteht seitens des Teilnehmers kein Anspruch auf Rückzahlung bereits geleisteter Zahlungen; für eine ggf. erforderliche Abreise hat der ausgeschlossene Teilnehmer selbst und auf eigene Kosten zu sorgen.

Die Ausrüstung des Teilnehmers kann durch den Veranstalter jederzeit, insbesondere zum Zeitpunkt des Antritts, geprüft werden. Sollte sich trotz einer Überprüfung durch den Veranstalter herausstellen, dass die Ausrüstung nicht den Anforderungen entspricht, ist der Teilnehmer dennoch in vollem Umfang für seine unzureichende Ausrüstung verantwortlich.


10. Beachtung von Anweisungen

Verstößt ein Teilnehmer gegen Schutzvorschriften oder diese AGB oder werden die übrigen Teilnehmer oder die ordnungsgemäße Durchführung der Tour durch sein Verhalten gefährdet, verletzt oder geschädigt, hat der Veranstalter das Recht, den Teilnehmer ohne Erstattung des Tourpreises und ggf. darüber hinaus entstandener oder entstehender Kosten von der weiteren Veranstaltung auszuschließen.

Anweisungen und Einschätzungen des Tourguides insbesondere zu Sicherheit, Routenwahl, (Un-)passierbarkeit von Wegen etc. sind von den Teilnehmern vorbehaltlos und unmittelbar zu befolgen.


11. Teilnahmebefähigung, Mindestalter

Der Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, seine Leistungsfähigkeit einzuschätzen und eine seinem aktuellen Leistungsstand entsprechende Tour zu wählen. Sollte sich bei Antritt oder auch erst nach Antritt der Tour herausstellen, dass die Leistungsfähigkeit des Teilnehmers nicht den Anforderungen entspricht (dies gilt auch unter anderem bei übermäßiger Alkoholeinnahme und/oder Krankheit), ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer ohne Erstattung des Tourpreises und ggf. darüber hinaus entstandener oder entstehender Kosten von der weiteren Veranstaltung auszuschließen. Der Ausschlußgrund ist in einer vom Tourguide und dem betroffenen Teilnehmer zu unterschreibenden Erklärung festzuhalten.

Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Minderjährige können in Begleitung mindestens eines Erziehungsberechtigten bzw. eines Betreuers mit dem Einverständnis des/der Erziehungsberechtigten nur nach Rücksprache mit dem Veranstalter teilnehmen.

Bitte nehmen Sie zum Veranstalter Kontakt auf, wenn Sie Teilnehmer unter 18 Jahren anmelden möchten.


12. Zusicherung

Mit Abgabe des Angebotes sichert der Teilnehmer zu, die in der Tourbeschreibung und auf dieser Homepage oder anderen vom Veranstalter in Umlauf gebrachten Medien genannten Kriterien zu Ausrüstung und Leistungsfähigkeit in vollem Umfang zu erfüllen.


13. Rechtliche Grundlage, Gerichtsstand

Es findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Gerichtsstand ist Friedrichshafen.


14. Salvatorische Klausel

Sollten sich einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise als unwirksam oder undurchführbar erweisen oder infolge Änderungen der Gesetzgebung nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen und die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen hiervon unberührt.

An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll die wirksame und durchführbare Bestimmung treten, die dem Sinn und Zweck der nichtigen Bestimmung möglichst nahe kommt.

Erweist sich der Vertrag als lückenhaft, gelten die Bestimmungen als vereinbart, die dem Sinn und Zweck des Vertrages entsprechen und im Falle des Bedachtwerdens vereinbart worden wären.


Mit jeder Tourbuchung gelten die hier erwähnten AGB als akzeptiert.